



Unterschied zwischen elektronischen und digitalen Signaturen
Die beiden Begriffe „elektronische Signatur“ und „digitale Signatur“ werden häufig synonym verwendet. Die Verwirrung wird noch dadurch verstärkt, dass in manchen Sprachen kein Unterschied gemacht wird. Das Verständnis des Unterschieds ist jedoch der Schlüssel, um fundierte Fragen zur Rechtsgültigkeit elektronisch unterzeichneter Verträge und zur Integrität Ihrer Dokumente stellen zu können.
Scrollen Sie nach unten, um fortzufahren ⤵

Digitale Signaturen erklärt
Eine digitale Signatur, auch „Versiegelung eines Dokuments“ genannt, ist keine Unterschrift im rechtlichen Sinne. Vielmehr geht es um die Integrität des Dokuments, was bedeutet, dass Sie im Streitfall beweisen können, dass niemand das Originaldokument verändert hat. Es ist wie ein Fingerabdruck, der für dieses Dokument einzigartig ist. Wie bei unseren eigenen menschlichen Fingerabdrücken ist es praktisch unmöglich, dass ein anderes Dokument dieselbe digitale Signatur hat. Daher führt jede Änderung des Originaldokuments zu einer fehlgeschlagenen Validierung der digitalen Signatur, was bedeutet, dass die Integrität des Dokuments beeinträchtigt wurde.
Was eine digitale Signatur nicht ist:
Eine Methode zum Verschlüsseln von Dokumenten.
Eine Methode zum sicheren Archivieren Ihrer Dokumente.

Elektronische Signaturen erklärt
Eine elektronische Signatur ist eine Methode zum Eingehen einer rechtlichen Vereinbarung in einer digitalen Umgebung. Stellen Sie es sich als das digitale Äquivalent Ihrer Unterschrift auf einem Papierdokument vor, beispielsweise einem Kaufvertrag. Mit Ihrer Unterschrift bekunden Sie Ihre Absicht, an den Inhalt des Vertrags gebunden zu sein.
In einer digitalen Umgebung können Sie Ihre Absicht auf verschiedene Weise zum Ausdruck bringen, z. B. indem Sie auf eine Schaltfläche klicken oder Ihre Unterschrift mit einer Maus, einem Touchpad oder einem anderen Eingabegerät leisten. Das wesentliche Kriterium ist, dass Sie sich beim Ausführen dieser Aktion darüber im Klaren sind, dass Sie unterschreiben, und somit die Absicht haben, zu unterschreiben.
Eine elektronische Signatur ist in ihrer einfachsten Form laut der EU-eIDAS-Verordnung „Daten in elektronischer Form, die an andere Daten in elektronischer Form angehängt oder logisch mit ihnen verknüpft sind und die vom Unterzeichner zum Unterzeichnen verwendet werden“. Dies kann, wie oben erläutert, auf viele verschiedene Arten erreicht werden, und die eIDAS-Verordnung legt fest, dass auch (einfache) elektronische Signaturen Rechtswirkung haben.
Die eIDAS-Verordnung definiert außerdem zwei höhere Stufen elektronischer Signaturen: fortgeschrittene elektronische Signaturen („AES“ oder „AdES“) und qualifizierte elektronische Signaturen („QES“). Diese sichereren Formen elektronischer Signaturen sind für bestimmte Dokumenttypen manchmal gesetzlich vorgeschrieben. In anderen Fällen sind sie nicht gesetzlich vorgeschrieben, werden aber empfohlen, um Geschäftsrisiken zu mindern.
In der entsprechenden US-Gesetzgebung (ESIGN Act und UETA) gibt es keine Differenzierung zwischen den Ebenen elektronischer Signaturen: Eine elektronische Signatur wird lediglich definiert als: „ein elektronischer Ton, ein Symbol oder ein Prozess, der an eine Aufzeichnung angehängt oder logisch mit ihr verknüpft ist und von einer Person mit der Absicht ausgeführt oder übernommen wird, die Aufzeichnung zu unterzeichnen.“